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Das Verfahren nach St.Laguë/Schepers ist ein Divisorverfahren mit Standardrundung, für das es (wie für alle genannten Verfahren) verschiedene Varianten gibt. Die einfachste Variante ähnelt dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Bei der Ermittlung der Höchstzahlen wird die Anzahl der Sitze der Parteien und Wählergruppen im Gemeinderat aber nur durch die ungeraden Zahlen 1, 3, 5, 7, usw. geteilt. Die Verteilung der Ausschusssitze an die Parteien und Wählergruppen erfolgt dann ebenfalls in der Reihenfolge der größten sich ergebenden Höchstzahlen.
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CSU
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SPD
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GRÜNE
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FW
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Sitze im Gemeinderat
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8
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5
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4
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3
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geteilt durch 1:
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8
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5
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4
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3
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geteilt durch 3:
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2,67
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1,67
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1,33
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1
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geteilt durch 5:
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1,6
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1
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geteilt durch 7:
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Sitze im Ausschuss
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2
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2
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1
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1
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Dieses Verfahren kennt keine tendenzielle Bevorzugung großer Gruppierungen, vermeidet also augenscheinlich die Nachteile des d’Hondt’schen Höchstzahlverfahrens durch die Verwendung der ungeraden Zahlen. Allerdings führt diese Modifizierung (wie alle anderen Varianten des Verfahrens nach St.Laguë/Schepers auch) dazu, dass bei bestimmten Konstellationen Gruppierungen weniger Sitze zugeteilt bekommen, als ihnen nach einer einfachen Abrundung zustehen würden (dies entspricht einer Unterrepräsentation in Form der Über-Abrundung, auch wenn der VGH diesen Begriff nicht erwähnt).
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