|
Im Normalfall führt die Verkleinerung des Stärkeverhältnisses aber nicht zu ganzen Zahlen, sondern zu Zahlenbruchteilen. Die genaue Zuordnung ganzer Sitze erfordert daher die Rundung nach oben oder unten. Für diese Rundungsvorgänge haben Mathematiker und Juristen seit Ende des 18. Jahrhunderts verschiedene Verfahren entwickelt, die sich ganz grob in Quoten- und Divisorverfahren unterteilen lassen. In Deutschland haben sich aus der Vielzahl von möglichen Berechnungen das Höchstzahlverfahren nach Victor d’Hondt (1841-1901), das mathematische Proporzverfahren nach Thomas Hare (1806-1891) und Horst Niemeyer (*1928) sowie das Divisorverfahren nach Jean-André St.Laguë (1882-1950) und Dr. Hans Schepers (*1928) etabliert (nach St.Laguë/Schepers werden z. B. die Ausschüsse des Deutschem Bundestags besetzt). Alle Verfahren runden nach einer anderen Methode, sind aber grundsätzlich dazu geeignet, dem vom Gesetz geforderten Spiegelbildgebot gerecht zu werden, insbesondere weil eine absolute Spiegelbildlichkeit durch keines der Verfahren erreicht werden kann.
|