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Das mathematische Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer ist ein Quotenverfahren, das in zwei Schritten erfolgt. Erst wird die Anzahl der Sitze einer Partei oder Wählergruppe im Gemeinderat durch die Anzahl aller Sitze im Gemeinderat geteilt und mit der Gesamtstärke des Ausschusses multipliziert. Der abgerundete Teil dieser Quote wird als Ausschusssitz direkt zugeteilt. Im zweiten Schritt erfolgt die Verteilung der Restsitze in der Reihenfolge der größten Nachkommateile der Quote der Parteien und Wählergruppen.
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CSU
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SPD
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GRÜNE
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FW
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Sitze im Gemeinderat
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8:
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5:
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4:
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3:
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Stärke des Gemeinderats
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20x
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20x
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20x
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20x
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Stärke des Ausschusses
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6
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6
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6
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6
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Quote
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= 2,40
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= 1,50
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= 1,20
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= 0,90
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Sitze nach ganzen Zahlen
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2
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1
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1
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0
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Verteilung der Restsitze
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0
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1
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0
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1
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Sitze im Ausschuss
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2
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2
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1
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1
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Im Gegensatz zum Verfahren nach d’Hondt sollen hier die schwächeren Gruppierungen etwas bevorzugt werden, was aus rein mathematischer Sicht allerdings nicht zutrifft. Das mathematische Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer zählt zu den Quotenverfahren, die alle den Quotenrahmen einhalten, eine unzulässige Über-Aufrundung und eine unzulässige Über-Abrundung also vermeiden. Die Rundung bewegt sich vielmehr im Rahmen zweier ganzer Zahlen, weil nur die Reste für die Sitzverteilung maßgeblich sind. Der Nachteil dieses Verfahrens liegt aber in der fehlenden Konsistenz, weil die Veränderung der Ausschussgröße zu Paradoxien führen kann. Trotz unveränderter Stärke im Gemeinderat kann eine Gruppierung durch die Erhöhung der Ausschussgröße einen Sitz im Ausschuss verlieren.
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