d'Hondt

Das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt ist ein Divisorverfahren mit Rundung. Dabei wird die Anzahl der Sitze der Parteien und Wählergruppen im Gemeinderat durch 1, 2, 3, 4, usw. geteilt, um Höchstzahlen zu ermitteln. Die Verteilung der Ausschusssitze an die Parteien und Wählergruppen erfolgt in der Reihenfolge der größten sich ergebenden Höchstzahlen.

 

CSU

SPD

GRÜNE

FW

Sitze im Gemeinderat

8

5

4

3

geteilt durch 1:

8

5

4

3

geteilt durch 2:

4

2,5

2

1,5

geteilt durch 3:

2,67

1,67

1,33

 

geteilt durch 4:

2

1,25

 

 

Sitze im Ausschuss

3

1

1

1

Das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren zählt zu den Divisorverfahren. Es verwendet für die Restsitzeverteilung nicht alleine die mathematischen Restzahlen, sondern bezieht immer die Gesamtstärke einer Gruppierung als Dividenden in jeden Rechenvorgang mit ein. Dies geschieht deshalb, weil d’Hondt von der Grundüberlegung ausgeht, dass keine kleinere Gruppierung einen Sitz bekommen darf, bevor nicht der vorrangige Anspruch einer größeren Gruppierung bedient ist. Bei diesem Verfahren werden also tendenziell eher die größeren Gruppierungen begünstigt - es gilt als ”mehrheitserhaltend”. Auf diese Weise soll aber bewusst eine Zersplitterung vermieden werden. Es führt aber in der Konsequenz dazu, dass in bestimmten Konstellationen große Gruppierungen mehr Sitze zugeteilt bekommen, als ihnen bei einer einfachen Aufrundung zustehen würden (der VGH spricht von einer sog. Über-Aufrundung).

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